DSGVO
UND EVENTS
Kein Thema ist offenbar so heiß wie die EU-weit eingeführte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Ein Großteil der Veröffentlichungen malt das Schreckensgespenst der hohen Strafen an die Wand. Und da wird gern schon einmal ein passendes, kostenpflichtiges Seminar oder Webinar angeboten. Anwalt ist in diesen Zeiten wahrscheinlich nicht die schlechteste Berufswahl gewesen.
Nun mal ganz ehrlich, können wir wirklich die 99 Artikel alle nachvollziehen und außerdem noch in unsere Berufspraxis umsetzen. Dabei trifft es alle Marketingkanäle, die mit Kundendaten umgehen gleichermaßen. Gerade die Eventbranche, zu deren Hauptgeschäft es gehört, Besucher und Gäste zu kleineren und größeren Veranstaltungen, Messen, Kongressen, Incentive-Reisen, Produkt- Launches, Jubiläen, Presse-Events, Influencer-Veranstaltungen und, und, und einzuladen, verarbeiten eine große Menge an personenbezogenen Daten.
Wie sollte die Unsicherheit bei Kunden nicht groß sein bei einer Verordnung, die den schönen offiziellen Titel trägt: „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehrt und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“?
Fällt Ihnen was auf? Die Verordnung gibt es bereits seit April 2016 und die große Aufregung findet aber erst seit diesem Januar statt. Wie war das doch gleich mit dem Leidensdruck. Vorausschauende Agenturen haben sich rechtzeitig mit der DSGVO beschäftigt und sind jetzt klar im Vorteil, weil sie ihren Kunden Sicherheit bei der Eventumsetzung auf nach dem 25. Mai 2018 bieten können. Strategisch aufgestellte Agenturen wie VOK DAMS erfüllen bereits seit Jahren die Anforderungen der neuen Verordnung. Und das hat auch einen guten Grund. Die Umsetzung der Anforderungen, die aus der DSGVO entstehen, erfordert eine Menge an Arbeit und damit verbunden Kosten.
Wer jetzt erst anfängt, sich mit der konkreten Umsetzung zu beschäftigen, kann durchaus in Schwierigkeiten kommen. Oder um einen weisen Staatsmann zu zitieren: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Michail Gorbatschow 1989